Zubraut und Zubräutigam
Speziell in Oberösterreich, Kärnten, Tirol und der Steiermark kennt man den Titel Zubraut, der für die erste und damit wichtigste Kranzlbraut bzw. Brautjungfer gilt.
Sie ist es, die von der Braut dazu ernannt wird und damit eine ehrenvolle Aufgabe samt großem Auftritt bei der Hochzeit erhält, jedoch auch mit vielen Arbeiten im Vorfeld beauftragt wird.
Der Zubräutigam ist vor, während und nach der Hochzeit der Mann und Freund an der Seite des Bräutigams. Er organisiert seinen Männer-Polterabend, ist vielleicht sogar beim Anzug aussuchen dabei und steht den künftigen Ehemann auch seelisch zur Seite.
In vielen Teilen Österreichs gilt die Regel, dass der Zubräutigam die Braut geleitet, während die Zubraut den Bräutigam geleitet. Ist das Ehepaar beim Auszug aus der Kirche schon Seite an Seite, gehen Zubraut und Zubräutigam gemeinsam gleich hinter den Eheleuten aus der Kirche.
Und noch eine Aufgabe kommt auf den Zubräutigam bzw. die Zubraut zu. Wird die Braut gestohlen, muss der Zubräutigam sie auslösen – also die Zeche bezahlen. Schließlich hat er zu schlecht aufgepasst. Wird der Bräutigam gestohlen, muss die Zubraut ihre Geldbörse öffnen, um die Getränke der Diebe zu spendieren.
Zubraut und Zubräutigam müssen auch so lange auf der Hochzeit verweilen, bis das Brautpaar die Hochzeit verlässt. Zusätzlich gehört es sich, dass die Beiden mit möglichst vielen Gästen tanzen.
Für Euch gesehen im Buch “Hochzeitsbräuche in Österreich” von Sabine Kronberger und Monika Krautgartner